Nutzung der Internetseite & Copyrights
Nutzung
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kostenlos.
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Copyrights & Urheberrecht
Alle Themen und Beiträge
unterliegen dem Urheberrecht des Autors. Linksammlungen und Datenbänke stehen
unter Urheberrechtsschutz.
Sofern wir selbst ein urheberrechtlich geschütztes Werk Anderer veröffentlichen,
halten wir uns streng an die entsprechenden Auflagen. Wir erteilen keine
Genehmigung zur Weiterveröffentlichung. Eine solche Genehmigung muss vom
Urheber/Copyrightinhaber selbst angefordert werden.
Kopieren und Weitergabe
Sofern der Autor keine ausdrückliche Genehmigung dazu erteilt, darf der
jeweilige Inhalt privat und beruflich verwendet werden, jedoch ist eine
Weitergabe oder Veröffentlichung auf jedwede Art strengstens untersagt.
Verlinken, Hotlinking, Einbinden
Verlinkungen zu den Inhalten sind gerne gesehen.
Bei Hotlinking und Einbindungen in die eigene Internetseite, muss uns vorher
eine Mitteilung per E-Mail gemacht werden.
Die Mail ist an die Kontaktadresse zu senden
(eingebauter Spamschutz, daher nicht durch Anklicken nutzbar).
Die Benachrichtigungsmail sollte explizit den Ort der Einbindung enthalten.
Sofern Hotlinking und Einbindungen unseren Traffic derart erhöhen, dass unsere
Seite betroffen wird oder uns dieser zusätzliche Traffic berechnet wird, nehmen
wir Kontakt mit dem anderen Seiteninhaber auf und suchen einen Weg wie wir das
Problem gemeinsam lösen können.
Einbindungen, die den Inhalt als eigenes Werk erscheinen lassen und/oder die die
Nutzung unserer Seite verhindern, werten wir als unzulässige
Weiterveröffentlichung.
Selbstverständlich erteilen wir auch gerne die
Genehmigung zur Vollkopie diverser Inhalte.
Hierzu bedarf es jedoch unserer ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung.
Anfragen können an die Kontaktadresse gestellt werden. Die Anfrage sollte die
reale Adresse des Antragsstellers enthalten.
Sofern wir eine Genehmigung erteilen, erfolgt sie nur und ausschließlich an den
einzelnen Antragsteller. Genehmigungen sind personengebunden und können nicht
weiterverkauft und/oder sonstwie anderen Personen überlassen werden.
Nichtbeantwortung einer Anfrage ist so lange mit einer Ablehnung gleichzusetzen
bis eine Genehmigung erteilt wird.
Die Genehmigung geht nicht in automatisch in den Besitz des eventuellen
Rechtsnachfolgers über. Eine Rechtsnachfolge ist anzuzeigen.
Wir behalten uns vor, einzeln erteilte Genehmigungen auch einzeln zurück zu
ziehen. Das Zurückziehen kann, muss aber nicht begründet werden. Nach der
Rücknahme der Genehmigung müssen die kopierten Inhalte entfernt werden bis eine
erneute Genehmigung erteilt wurde. Eine Speicherung (z.B. als Backup) ist zwar
zulässig, eine Weiterverbreitung jedoch nicht mehr.
Dieser Passus wird eingefügt, da sich Inhalte und Auftreten anderer Seiten und
Personen natürlich im Laufe der Zeit ändern können, so dass sich deren Ansehen
auf unsere Seite auswirkt.
Folgen von
Verstößen gegen diese Bedingungen
1) Der Betreffende wird von uns per Mail
angeschrieben und dazu aufgefordert entsprechend dieser Bedingungen zu
handeln. Diese Aufforderung ist nicht mit Kosten verbunden.
Wir untersagen hiermit ausdrücklich jedem Anwalt in unserem
Namen aufzutreten und eine kostenpflichtige Abmahnung zu schicken , wenn er
nicht zuvor einen entsprechenden Auftrag direkt von uns dazu bekommen hat.
Wir kümmern uns selbst um unsere Urheberrechte.
Sollte Jemand eine Abmahnung in unserem Namen erhalten, wird er gebeten, sich
unverzüglich mit uns in Verbindung zu setzen.... NACHDEM er seine Mailkonten
überprüft hat, um sich zu vergewissern, dass es noch kein Schreiben von uns gab.
denn ...
2) Wenn der Betreffende nicht auf unser
Schreiben reagiert, schalten wir einen Anwalt ein.
Mit der ersten Aufforderung ist der "gesetzlichen Schadensminderungspflicht"
Genüge getan. Das bedeutet, dass die Kosten für Anwalt und Gericht berechnet
werden dürfen.
3) Schadenersatz
Der Schadenersatz wird zusätzlich zu Anwalts- und Gerichtskosten eingefordert.
Zur Schadenersatzberechnung kann die Anzahl der Zugriffe auf die gesamte
Verbreitungsseite herangezogen werden. Unbeschadet dieser Regelung kann der
Beklagte natürlich einen Nachweis von dritter Seite vorlegen, die belegt, dass
eine geringere Zugriffszahl auf die Dateien als Berechnungsgrundlage vorliegt.
Die Höhe der Schadenersatzforderung pro Zugriff wird entsprechend dem
wirtschaftlichen Background des Veröffentlichers festgelegt.
Hier seien alle kommerziellen Seiten gewarnt, die Inhalte
anderer Seiten kopieren und ihrerseits (teilweise) kostenpflichtig anbieten:
Copyrightdiebstahl und Schadenersatzforderungen sind nicht mit den Kosten eines
normalen Hits abgegolten. Wir nehmen da eher die Bewertungsgrundlagen, wie sie
für illegale Downloads von Musik- und Videodateien festgelegt und gerichtlich
durchgesetzt wurden.
Alle, die sich auf ausländischen Servern
"sicher" fühlen, sollten bedenken:
Diese Seite war bisher Teil des Ratgeber---Forum.de , das schon bewiesen hat,
dass man illegale Inhalte auch ohne Gerichtsprozesse binnen weniger Stunden
löschen lassen kann ... und das ganz legal.
Stand: 06.12.2010 , aktualisiert 11.09.2012