Nutzung der Internetseite & Copyrights


Nutzung

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Copyrights & Urheberrecht

Alle Themen und Beiträge unterliegen dem Urheberrecht des Autors. Linksammlungen und Datenbänke stehen unter Urheberrechtsschutz.

Sofern wir selbst ein urheberrechtlich geschütztes Werk Anderer veröffentlichen, halten wir uns streng an die entsprechenden Auflagen. Wir erteilen keine Genehmigung zur Weiterveröffentlichung. Eine solche Genehmigung muss vom Urheber/Copyrightinhaber selbst angefordert werden.

Kopieren und Weitergabe

Sofern der Autor keine ausdrückliche Genehmigung dazu erteilt, darf der jeweilige Inhalt privat und beruflich verwendet werden, jedoch ist eine Weitergabe oder Veröffentlichung auf jedwede Art strengstens untersagt.

Verlinken, Hotlinking, Einbinden

Verlinkungen zu den Inhalten sind gerne gesehen.
Bei Hotlinking und Einbindungen in die eigene Internetseite, muss uns vorher eine Mitteilung per E-Mail gemacht werden.
Die Mail ist an die Kontaktadresse zu senden (eingebauter Spamschutz, daher nicht durch Anklicken nutzbar).
Die Benachrichtigungsmail sollte explizit den Ort der Einbindung enthalten.

Sofern Hotlinking und Einbindungen unseren Traffic derart erhöhen, dass unsere Seite betroffen wird oder uns dieser zusätzliche Traffic berechnet wird, nehmen wir Kontakt mit dem anderen Seiteninhaber auf und suchen einen Weg wie wir das Problem gemeinsam lösen können.

Einbindungen, die den Inhalt als eigenes Werk erscheinen lassen und/oder die die Nutzung unserer Seite verhindern, werten wir als unzulässige Weiterveröffentlichung.

Selbstverständlich erteilen wir auch gerne die Genehmigung zur Vollkopie diverser Inhalte.

Hierzu bedarf es jedoch unserer ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung. Anfragen können an die Kontaktadresse gestellt werden. Die Anfrage sollte die reale Adresse des Antragsstellers enthalten.
Sofern wir eine Genehmigung erteilen, erfolgt sie nur und ausschließlich an den einzelnen Antragsteller. Genehmigungen sind personengebunden und können nicht weiterverkauft und/oder sonstwie anderen Personen überlassen werden.

Nichtbeantwortung einer Anfrage ist so lange mit einer Ablehnung gleichzusetzen bis eine Genehmigung erteilt wird.
Die Genehmigung geht nicht in automatisch in den Besitz des eventuellen Rechtsnachfolgers über. Eine Rechtsnachfolge ist anzuzeigen.

Wir behalten uns vor, einzeln erteilte Genehmigungen auch einzeln zurück zu ziehen. Das Zurückziehen kann, muss aber nicht begründet werden. Nach der Rücknahme der Genehmigung müssen die kopierten Inhalte entfernt werden bis eine erneute Genehmigung erteilt wurde. Eine Speicherung (z.B. als Backup) ist zwar zulässig, eine Weiterverbreitung jedoch nicht mehr.

Dieser Passus wird eingefügt, da sich Inhalte und Auftreten anderer Seiten und Personen natürlich im Laufe der Zeit ändern können, so dass sich deren Ansehen auf unsere Seite auswirkt.

Folgen von Verstößen gegen diese Bedingungen

1) Der Betreffende wird von uns per Mail angeschrieben und dazu aufgefordert entsprechend dieser Bedingungen zu handeln. Diese Aufforderung ist nicht mit Kosten verbunden.

Wir untersagen hiermit ausdrücklich jedem Anwalt in unserem Namen aufzutreten und eine kostenpflichtige Abmahnung zu schicken , wenn er nicht zuvor einen entsprechenden Auftrag direkt von uns dazu bekommen hat.
Wir kümmern uns selbst um unsere Urheberrechte.

Sollte Jemand eine Abmahnung in unserem Namen erhalten, wird er gebeten, sich unverzüglich mit uns in Verbindung zu setzen.... NACHDEM er seine Mailkonten überprüft hat, um sich zu vergewissern, dass es noch kein Schreiben von uns gab.

denn ...

2) Wenn der Betreffende nicht auf unser Schreiben reagiert, schalten wir einen Anwalt ein.
Mit der ersten Aufforderung ist der "gesetzlichen Schadensminderungspflicht" Genüge getan. Das bedeutet, dass die Kosten für Anwalt und Gericht berechnet werden dürfen.

3) Schadenersatz

Der Schadenersatz wird zusätzlich zu Anwalts- und Gerichtskosten eingefordert.
Zur Schadenersatzberechnung kann die Anzahl der Zugriffe auf die gesamte Verbreitungsseite herangezogen werden. Unbeschadet dieser Regelung kann der Beklagte natürlich einen Nachweis von dritter Seite vorlegen, die belegt, dass eine geringere Zugriffszahl auf die Dateien als Berechnungsgrundlage vorliegt.
Die Höhe der Schadenersatzforderung pro Zugriff wird entsprechend dem wirtschaftlichen Background des Veröffentlichers festgelegt.

Hier seien alle kommerziellen Seiten gewarnt, die Inhalte anderer Seiten kopieren und ihrerseits (teilweise) kostenpflichtig anbieten:
Copyrightdiebstahl und Schadenersatzforderungen sind nicht mit den Kosten eines normalen Hits abgegolten. Wir nehmen da eher die Bewertungsgrundlagen, wie sie für illegale Downloads von Musik- und Videodateien festgelegt und gerichtlich durchgesetzt wurden.

Alle, die sich auf ausländischen Servern "sicher" fühlen, sollten bedenken:
Diese Seite war bisher Teil des Ratgeber---Forum.de , das schon bewiesen hat, dass man illegale Inhalte auch ohne Gerichtsprozesse binnen weniger Stunden löschen lassen kann ... und das ganz legal.

 

Stand: 06.12.2010 , aktualisiert 11.09.2012

 

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